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Förderansuchen Bau & Sanierung
Alle Ansuchen für einen Bundesvereinszuschuss müssen einen Grund/Bedarf des Bundesvereinszuschusses enthalten. Der Rechnungsnachweis muss auch dem Ansuchen entsprechen. z.B.: Bei Ansuchen um „Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre“, muss auch der Rechnungsnachweis über Trainer oder Funktionäre erfolgen.
Folgende Bereiche werden durch den Bundes-Vereinszuschuss gefördert: Inhalt des Bereichs:
- Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
- Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind.
Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/
Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2021 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang)
Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.