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Förderansuchen

Alle Ansuchen für einen Bundesvereinszuschusses müssen einen Grund/Bedarf des Bundesvereinszuschusses enthalten. Der Rechnungsnachweis muss auch dem Ansuchen entsprechen. z.B.: Bei Ansuchen um „Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre“, muss auch der Rechnungsnachweis über Trainer oder Funktionäre erfolgen.

Folgende Bereiche werden durch den  Bundes-Vereinszuschuss gefördert:  Inhalt des Bereichs:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
  4. Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
  5. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
  6. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

Für den Erhalt der ASKÖ Bundesvereinszuschüsse beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Internetseite der ASKÖ Burgenland als Download abrufbar sind. 

Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/

Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang)

Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.