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ASKÖ ASKÖ-Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften für Kinder & Jugendliche
Jeder Verein, der mit seinem Nachwuchs an offiziellen Mannschaftsmeisterschaften der Fachverbände teilnimmt, kann beim ASKÖ-Präsidium für den ASKÖ-Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften ansuchen.
ASKÖ - Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften bis zu 500,-- € pro Verein pro Jahr. Ansuchen bis 30. Juni 2025 nur online.
Auch bitten wir um die Eingabe der Mitglieder in die Onlinedatenbank bis 15.02.2025. Um die Förderung ASKÖ-Meisterschaftsnachwuchszuschuss ansuchen zu können, benötigen wir im MVZ auch Kinder oder Jugendliche!!!!!!
Folgende Bereiche werden durch den Bundes-Vereinszuschuss gefördert: Inhalt des Bereichs:
- Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
- Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind.
Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/
Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2025 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang)
Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.
Hier gehts zur Onlineanmeldung für SAFE SPORT
Mindestens eine Person (Funktionär/in, Trainer/in, Mannschaftsführere/in) hat den online Kurse absolviert. Mit der Teilnahme an diesem Kurs helfen wir, sicherzustellen, dass wirgemeinsam ein sicheres Sportumfeld für alle schaffen.
Hier gehts zu den Richtlinien