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ASKÖ begrüßt Energiekostenausgleich des Sportministeriums

ASKÖ begrüßt Energiekostenausgleich des Sportministeriums

ASKÖ Vereine aufgepasst! Am Freitag, 10. Februar beginnt der Energiekostenausgleich (EKA) für sportstättenbetreibende Vereine, der vom Sportministerium in Summe mit 15 Mio. Euro dotiert ist.

Alle Informationen für einreichwillige Vereine gibt es HIER.

Von 10. Februar bis 10. März startet das Projekt mit der Einreichmöglichkeit für das 2. Halbjahr 2022 (dabei können Vereine 40 % der Energiekostensteigerungen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 refundiert bekommen). Im Herbst 2023 wird es eine Antragsmöglichkeit für das 1. Halbjahr 2023 geben und im Frühjahr 2024 für das 2. Halbjahr 2023.

Alle Informationen für einreichwillige Vereine gibt es HIER.

ASKÖ-Präsident Hermann Krist bedankt sich bezüglich des Energiekostenausgleichs bei Sportminister Werner Kogler: "Uns ist klar, dass nicht allen Vereinen zur Gänze geholfen werden kann, aber mit dem Energiekostenausgleich hat man sich für Sportvereine, die Sportanlagen selbst betreiben und alle Kosten dafür bezahlen müssen, etwas Gutes einfallen lassen, um die Kostensteigerungen der letzten Zeit in den Griff zu bekommen. Wichtig ist immer, dass wir alle darauf achten, dass der Sportbetrieb in den 15.000 österreichischen Sportvereinen durch die Energiekrise nicht beeinträchtigt wird."

In diesem Zusammenhang weist der ASKÖ-Präsident auch auf den ASKÖ-internen Energiesonderzuschuss für das Jahr 2023 hin, bei dem Sportvereine – egal ob Betreiber oder Mieter – ebenfalls eine Fördermöglichkeit bekommen.

Interessierte Vereine sind nun aufgerufen, die Richtlinien durchzusehen und sich allfällig bei ihrem jeweiligen ASKÖ Landesverband zu informieren bzw. hinsichtlich der Beantragung zum Energiekostenausgleich von den Landesverbänden betreuen zu lassen.

Weiterführende Informationen gibt es HIER.

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