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ASKÖ-Energiekosten-Zuschuss

ASKÖ-Energiekosten-Zuschuss

Nach Corona blicken viele Sportfunktionäre wegen der hohen Inflation und Energiekostenexplosion in eine ungewisse Zukunft. Die derzeitige Energie- und Teuerungskrise trifft auch viele Sportvereine. Mit dem neuen Energiepaket gibt es eine zusätzliche Förderung, die die erhöhten Energiepreise abfangen soll und auch die Eigenverantwortung der Sportvereine fördert. Es werden auch Maßnahmen der Energieeinsparungen und der alternativen Energiegewinnung unterstützt. Die ASKÖ wird Vereine mit erhöhten Kosten auf Grund der Energiepreise haben, unterstützen. Auch wird die Umrüstung auf erneuerbare Energiegewinnung mit bis zu 5000,-- € gefördert.

Der ASKÖ-Energie-Zuschuss ist ausschließlich über das ASKÖ-Formular „Rahmenrichtlinien für ASKÖ-Energie-Zuschuss“ und „Antragsblatt“ mit „Vereinsmäßiger Unterfertigung“ zu beantragen.
Hier nochmals der Link zum Einstieg in die neue Datenbank: https://askoe.membersvz.at/
Unter der Rubrik Förderung – Anfrage – NEU bitte das Ansuchen bis 30.09.2023 stellen

 A.) Energiepreiserhöhung: Grundlage für die Vergabe des Zuschusses ist ein Vergleichswert aus dem Vorjahr (Strom-   Jahresabrechnung, Mietvorschreibung, etc.) In begründeten Ausnahmefällen, wenn kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist (Vereinsneugründung, neue Einmietung, etc.), können andere Vergleichsmöglichkeiten herangezogen werden. (z.B. Preis p. kWs und Nachweis des Verbrauchs im Monat, Quartal, etc.)

B.)Teilförderung Erneuerbare Energieträger: (Solarenergie, Erdwärme) hier ist der Kostenvoranschlag für die angesuchte Förderung beizulegen.

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