ASKÖ-Energiekosten-Zuschuss
Der ASKÖ-Energie-Zuschuss ist ausschließlich über das ASKÖ-Formular „Rahmenrichtlinien für ASKÖ-Energie-Zuschuss“ und „Antragsblatt“ mit „Vereinsmäßiger Unterfertigung“ zu beantragen.
Hier nochmals der Link zum Einstieg in die neue Datenbank: https://askoe.membersvz.at/
Unter der Rubrik Förderung – Anfrage – NEU bitte das Ansuchen bis 30.09.2023 stellen
A.) Energiepreiserhöhung: Grundlage für die Vergabe des Zuschusses ist ein Vergleichswert aus dem Vorjahr (Strom- Jahresabrechnung, Mietvorschreibung, etc.) In begründeten Ausnahmefällen, wenn kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist (Vereinsneugründung, neue Einmietung, etc.), können andere Vergleichsmöglichkeiten herangezogen werden. (z.B. Preis p. kWs und Nachweis des Verbrauchs im Monat, Quartal, etc.)
B.)Teilförderung Erneuerbare Energieträger: (Solarenergie, Erdwärme) hier ist der Kostenvoranschlag für die angesuchte Förderung beizulegen.