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Digitalisierungs- und Mobilitätsoffensive

Digitalisierungs- und Mobilitätsoffensive

Der Mobilitätszuschuss unterstützt Vereine beim Material- oder Personentransport.
Mit dem Digitalisierungszuschuss wird dem Trend nach neuen Systemen Rechnung getragen.


Hier gehts zu den Förderansuchen

https://www.askoe-burgenland.at/de/ansuchen-foerderungen-2024/ansuchen-mobilitaetszuschuss
https://www.askoe-burgenland.at/de/ansuchen-foerderungen-2024/ansuchen-digitalisierungszuschuss

Mobilitätsoffensive – Mobilitätszuschuss 2021!

Vereine, die für Wettkämpfe der Fachverbände oder Trainingslager einen Bus für Materialtransport oder Personentransport ein großes Fahrzeug benötigen, können um eine finanzielle Unterstützung ansuchen.

Vorgesehen ist eine Förderung von bis zu 5 Tagen im Jahr zu je € 60,-- Abrechnung mit einer Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung PRAE 

Ein Förderansuchen muss bis 31.08.2021 über unsere Homepage unter
https://www.askoe-burgenland.at/de/ansuchen-foerderungen-2024/ansuchen-mobilitaetszuschuss erfolgen 

Digitalisierungsoffensive – Digitalisierungszuschuss 2021! 

Immer mehr Sportvereine gehen mit der Zeit und setzten auf einen digitalen Weg für Fans, Spieler und Trainer.
Wir als Sportdachverband tragen diesem Trend auch Rechnung und bieten im Jahr 2021 eine einmalige Unterstützung als Digitalisierungsoffensive an.  
Alle Vereine die auf ihrer Anlage ein Kamerasystem für die Übertragung der Spiele und für die Analyse installieren, können um eine Unterstützung ansuchen.

Ein Förderansuchen muss bis 31.08.2021 über unsere Homepage unter
https://www.askoe-burgenland.at/de/ansuchen-foerderungen-2024/ansuchen-digitalisierungszuschuss erfolgen
Gefördert werden anfallende Kosten für die Installierung, Internet, Befestigung, Bauarbeiten die für die Digitalisierung benötigt werden.
Die Förderhöhe beträgt einmalig bis zu € 500,-- 

Richtlinien

Nur bei schriftlicher Zusage des ASKÖ Mobilitätszuschusses und des ASKÖ Digitalisierungszuschusses nach Genehmigung und bei Erfüllung aller oben angeführten Punkte kommt es zur Überweisung des ASKÖ Zuschusses an den Verein, vorausgesetzt der Jahresmitgliedsbeitrag (inkl. Rückstände) wurde bereits bezahlt.

Da die eingelangten Rechnungen bzw. die Pauschalereiseaufwandsentschädigung (PRAE) und Zahlungsbelege sehr streng kontrolliert werden, ersuchen wir euch, die Richtlinien genau einzuhalten.
Eine abrechnungsfähige Rechnung in Original mit dazugehörigem Zahlfluss sowie den Kontoauszug in Kopie ist bis spätestens 15. Oktober 2021 an uns zu senden!

Nähere INFOS unter
https://www.bundes-sport-gmbh.at/wp-content/uploads/2019/09/Förderrichtlinien-gem.-BSFG-2017.pdf

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