Meldepflicht PRAE
Die "Pauschale Reiseaufwandsentschädigung" PRAE kann ab sofort mit dem L19 über ELDA gemeldet werden. Die Abgabe in Papierform ist nur dann möglich, wenn die digitale Abgabe "mangels fehlender technischer Voraussetzung nicht zumutbar ist".
Update Meldepflicht pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)
- Mit 2023 wurde neben der Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auch eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.
Das digitale Meldeformular L19 ist ab dem 06.02.2024 verfügbar
Bis dahin empfehlen wir als ersten Schritt, dass diejenigen die noch keine ID-Austria haben, sich vorab dort registrieren.
Mit einer ID-Austria kann dann die Registrierung für ELDA vorgenommen werden. Anmerkung: Hierfür bedarf es KEINER Steuernummer für den Verein.
Allgemeine Informationen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung und allfällige Neuerungen werden regelmäßig von der Bundessport-Organisation SPORT AUSTRIA aufbereitet.
- Wichtig: wenn Vereine ausschließlich PRAE einmelden, ist es nicht notwendig eine Beitragskontonummer oder Steuernummer zu beantragen.
- Alle Informationen sowie Formulare und Downloads zur PRAE findet man auf https://www.sportaustria.at/prae
Anmerkung: Im Falle der Wahl der Eingabe in Papierform sind die L19-Formulare an folgende Adresse zu senden: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien.