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Rückerstattung Mitgliedsbeitrag 2020

Rückerstattung Mitgliedsbeitrag 2020

Neben den bereits getroffenen Maßnahmen wurde in der letzten ASKÖ Präsidiumssitzung beschlossen, auch den Mitgliedsbeitrag 2020 auf Antrag zurückzuerstatten.   

Nach den Covid-19-Lockerungen für den österreichischen Sport ist wieder jeder Sport erlaubt, auch Kontakt- und Mannschaftssport.  Es ist wichtig, dass sich sowohl in den Bereichen Indoor- als auch Outdoorsport etwas getan hat, vor allem auch hinsichtlich der Perspektive für den Herbst.

Der 700 Mio. Euro NPO-Unterstützungsfonds ist eingerichtet. Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die umfangreiche Informationsplattform https://www.npo-fonds.at eingerichtet. Anträge können bereits gestellt werden.

Neben den bereits getroffenen Maßnahmen wurde in der letzten ASKÖ Präsidiumssitzung beschlossen, auch den Mitgliedsbeitrag 2020 auf Antrag zurückzuerstatten.   

 Antrag unter: https://www.askoe-burgenland.at/de/rueckerstattung-jahresmitgliedsbeitrag-2020

Antragsstellung bis 31.8.2020

Aus organisatorischen Gründen muss der Mitgliedsbeitrag einbezahlt werden.  Die Rückerstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Förderungen. Rechnungen entsprechend dem Bundesvereinszuschusses sind notwendig.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter 02682/66654 zur Verfügung.

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