Vereinssport für Kinder und Jugendliche ab 15. März 2021 möglich
Die ab 15.3. gültige Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar): https://www.ris.bka.gv.at
/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_111/BGBLA_2021_II_111.html Weitere Details wie immer unter: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Sport mit Kindern und Jugendlichen ab 15.3.2021
- Outdoor
- 2 Metern Abstand
- 6-20 Uhr
- unter 18 Jahre
- Pro Gruppe max. 10 Kinder/Jugendliche zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen (auf Sportstätten müssen 20 qm pro Person zur Verfügung stehen) - Tests: alle Betreuungspersonen (ÜbungsleiterIn, InstruktorIn, TrainerIn…) müssen wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Es reicht allerdings, wenn spätestens alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorliegt. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen eine FFP2-Maske getragen werden. (Wir empfehlen in diesem Zusammenhang das Testen, da der Sport als großer gesellschaftlicher Player (15.000 Vereine, 2 Mio. Mitglieder) als Teil der Teststrategie zu sehen ist und einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zu weiteren Öffnungsschritten beitragen kann.)
- keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen
• COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für SportlerInnen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). Die Handlungsempfehlungen können als Grundlage zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes herangezogen werden: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/
• An einem Veranstaltungsort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch organisatorische Maßnahmen (räumliche/bauliche Trennung, zeitliche Staffelung), eine Durchmischung der Personen ausgeschlossen wird. Allgemeine Änderungen:
• Klarstellung, dass jeder Sportart mit 2 m Mindestabstand möglich ist (also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten)
• Kurzfristige Unterschreitung des Mindestabstandes ist erlaubt (z.B. Tennis-Doppel)
• Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden. https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/TeilnehmerInnenliste_ContactTracing.xlsx
• Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich (Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 2 volljähriger Betreuungspersonen) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.