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Verlängerung Förderung

Verlängerung Förderung

Verlängerung der Förderung Energiekostenzuschuss & ASKÖ-Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften für Kinder & Jugendliche.

ASKÖ-Energie-Zuschuss ( Ansuchen bis 31.07.2023)

Der ASKÖ-Energie-Zuschuss ( Ansuchen bis 31.07.2023) ist ausschließlich über das ASKÖ-Formular „Rahmenrichtlinien für ASKÖ-Energie-Zuschuss“ und „Antragsblatt“ mit „Vereinsmäßiger Unterfertigung“ zu beantragen.
Hier nochmals der Link zum Einstieg in die neue Datenbank: https://askoe.membersvz.at/
Unter der Rubrik Förderung – Anfrage – NEU bitte das Ansuchen stellen

 A.) Energiepreiserhöhung: Grundlage für die Vergabe des Zuschusses ist ein Vergleichswert aus dem Vorjahr (Strom-   Jahresabrechnung, Mietvorschreibung, etc.) In begründeten Ausnahmefällen, wenn kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist (Vereinsneugründung, neue Einmietung, etc.), können andere Vergleichsmöglichkeiten herangezogen werden. (z.B. Preis p. kWs und Nachweis des Verbrauchs im Monat, Quartal, etc.)

B.) Teilförderung Erneuerbare Energieträger: (Solarenergie, Erdwärme) hier ist der Kostenvoranschlag für die angesuchte Förderung beizulegen.

ASKÖ-Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften für Kinder & Jugendliche (Ansuchen bis 30.06.2023)

Jeder Verein, der mit seinem Nachwuchs an offiziellen Mannschaftsmeisterschaften der Fachverbände teilnimmt, kann beim ASKÖ-Präsidium für den ASKÖ-Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften ansuchen. 
ASKÖ - Meisterschaftszuschuss für Nachwuchsmannschaften bis zu 500,-- € pro Verein pro Jahr.  Ansuchen bis 30. Juni 2023 nur online. 

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Mindestens eine Person (Funktionär/in, Trainer/in, Mannschaftsführere/in) hat den online Kurse absolviert. Mit der Teilnahme an diesem Kurs helfen wir, sicherzustellen, dass wirgemeinsam ein sicheres Sportumfeld für alle schaffen.
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