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Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland

Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland

ACHTUNG! Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland sind Sportveranstaltungen von Sportarten mit Körperkontakt ab sofort untersagt. Ausnahmen davon sind: 1. Sportveranstaltungen im Nachwuchsbereich, 2. Veranstaltungen des Spitzensports.

Training ohne Kontakt darf auch bei Erwachsenen durchgeführt werden.

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche
Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland!

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