Ansuchen NachwuchsportveranstaltungAnsuchen betreffend Nachwuchsveranstaltung können ganzjährig ONLINE angesucht werden. Jedoch spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung. Die Behandlung/Zusage erfolgt durch das Präsidium. Über jedes Ansuchen entscheidet das Präsidium. Folgende Bereiche werden durch den Bundes-Vereinszuschuss gefördert: Inhalt des Bereichs:
Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind. Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/ Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2023 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang) Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen. |