ASKÖ Bau & SanierungAnsuchen betreffend Sportstättenbau od. Sanierung können ganzjährig ONLINE angesucht werden, jedoch spätestens bis 15.09.2024. Die Behandlung/Zusage erfolgt durch das Präsidium. Über jedes Ansuchen entscheidet das Präsidium.
Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind. Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/ Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2024 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang) Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen. |