Einfach das neue Kursprogramm durchschauen, den gewünschten Kurs auswählen und am Starttermin unverbindlich und kostenfrei schnuppern kommen. Bei Gefallen an unserem vielfältigen Angebot einfach nach der ersten Kurseinheit auf die Teilnehmerliste eintragen und im Gruppentraining im Wintersemester Bewegung und soziales Miteinander erleben.
Das Team freut sich auf viele motivierte Teilnehmer/innen.
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Sei dabei bei dieser Vortragspremiere! Ab Dienstag, den 04.10.2022, 18:00 Uhr tauchen wir ein in deine Innenwelt, wo so viel Potenzial für deinen sportlichen Weg zugrunde liegt und du für dein Training neue Sichtweisen gewinnst.
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Seit vielen Jahren ist 100% SPORT eine der zentralen Anlaufstellen, wenn es um Präventionsarbeit und den Schutz vor Gewalt aller Akteur*innen im österreichischen Sport geht.
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Als kleines Dankeschön für unsere TrainerInnen für ihren Einsatz besuchten wir die Burg Lockenhaus. Beim klassischen Ritteressen hatte unser Präsident für jeden ein offenes Ohr.
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Seit vergangenen Montag befinden sich 140 Personen (90 Kinder und 50 Mütter) aus dem Kriegsgebiet (Donbass) zum Sommerurlaub im Burgenland
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Stolz blicken wir auf 7 Wochen Schwimmkurse in Burgenlands Freibädern zurück. Die ASKÖ Burgenland organisierte 272 Schwimmkursgruppen flächendeckend im gesamten Land!
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Der Sportbonus ist eine von der Bundesregierung ins Leben gerufene Förderaktion für Neumitglieder. Als neue Mitglieder gelten all jene, die seit 1. Jänner 2021 kein aktives Mitglied in deinem Sportverein gewesen sind.
Dein Verein kann sich also auch jetzt noch registrieren und für das Sommersemester 2022 oder auch das Wintersemester 2022/23 vergünstigte Mitgliedschaften anbieten.
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Erleben Sie am 03.09.2022 auf mehr als 40 verschiedenen Sportstationen die Vielfalt der Sportstadt Eisenstadt
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LR Dorner und Winkler ist es wichtig, dass Kinder so früh wie möglich schwimmen können.
Mit dem Pilotprojekt „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ möchte das Sportland Burgenland den Nachwuchs schon in jungen Jahren dazu animieren, sich sportlich zu bestätigen.
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Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Die mit 1.8., in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
- Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
- Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)
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