Förderung für Instruktor und Trainerausbildung
Neben Information, Beratung, Hilfestellung, Aus- und Fortbildungen, verschiedene Sportveranstaltungen und Vertretungsfunktion unterstützen wir die Ausbildung zum InstruktorInnen (jedoch keine Fit-InstruktorInnen) und TrainerInnen. (staatliche Ausbildung an den Bundessportakademien (BSPA).
InstruktorInnen erhalten einmalig max. 300 €, TrainerInnen einmalig max. 450 €. Jede Person kann grundsätzlich beide Förderungen in Anspruch nehmen allerdings nur unter Einhaltung einer einjährigen Pause zwischen den beiden Ausbildungen.
Anspruchsberechtigt sind InstruktorInnen (jedoch keine Fit-InstruktorInnen) und TrainerInnen, die innerhalb der letzten 2 Jahre eine staatliche Ausbildung an den Bundessportakademien (BSPA) in Graz, Innsbruck, Linz und Wien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart oder eine gleichwertige Ausbildung im TrainerInnenbereich (wird individuell von der Bundesorganisation geprüft) erfolgreich absolviert haben.
Die Anträge können laufend übermittelt werden und die Auszahlung erfolgt am Endes des Jahres an den jeweiligen Verein der Instruktoren/Innen bzw. Trainer/Innen
Die Anträge müssen folgende Daten und Unterlagen beinhalten:
- Angaben über die Person (Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer)
- Positives Abschlusszeugnis (Kopie von beiden Seiten!)
- Bestätigung des Vereins, dass die geförderte Person zum Zeitpunkt der Ausbildung in einem ASKÖ-Verein tätig war bzw. aktuell noch tätig ist.
- Gefördert werden Aufenthalts- und Ausbildungskosten. Der Nachweis über die Kosten in der Höhe des Förderbetrages erfolgt in Form von abrechenbaren Belegen gemäß den Richtlinien der Bundes-Sportförderung, d.h. Originalbelege plus durchgehender Zahlungsfluss. In keinem Fall dürfen die Abrechnungsbelege älter als fünf (5) Jahre sein.
Für nähere Informationen stehe ich gerne unter 02682/66654 oder 0676/84746424 zur Verfügung
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