Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen

Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen

Die mit Montag, 7.12. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich:

Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen

Die mit Montag, 7.12. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich:

  • Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen
  • Sport ist nun auch wieder mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1m Abstand ist jedoch verpflichtend
  • Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher

Die ab 7.12. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_544/BGBLA_2020_II_544.html

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