Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen
Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen
Die mit Montag, 7.12. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich:
- Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen
- Sport ist nun auch wieder mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1m Abstand ist jedoch verpflichtend
- Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher
Die ab 7.12. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_544/BGBLA_2020_II_544.html
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