Folgende neuen Maßnahmen treten ab Freitag, 23.10.2020 in Kraft
Für Sportveranstaltungen (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport:
- outdoor max. 12 Personen
- indoor max. 6 Personen
- mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung
Sportveranstaltungen mit ZuseherInnen (zugewiesene Sitzplätze):
- outdoor max. 1.500 Personen
- indoor max. 1000 Personen
- durchgehende Maskenpflicht
- keine Bewirtung
- ab 13 Personen anzeigepflichtig
Durchführende Personen sind ausgenommen.