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"Öffnung im Sport" sowie der Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den "Sport- und Vereinsombudsmann des Landes"

Aktuelle Informationen zur schrittweisen Öffnung im Sport – Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den Sport- und Vereinsombudsmann des Landes!

Sportminister Werner Kogler hat dieser Tage die groben Züge des Phasenplans für den Sport präsentiert. Dieser unterteilt sich generell in den Freizeit- und Breitensport sowie den Spitzensport.

Für die Freizeit- und BreitensportlerInnen wird es ab 1. Mai 2020 wieder möglich sein, Sport auszuüben – vorerst nur outdoor (Ausnahmesportarten indoor werden evaluiert). Dies betrifft insbesondere die Sportarten Laufen, Radfahren, Leichtathletik, Tennis, Golf, Pferdesport, Schießsport an Schießstätten, Segelfliegen und einige weitere Sportarten ohne Kontakt. Der Kantinenbetrieb bleibt natürlich ausgesetzt. Eine diesbezügliche Auflistung erfolgt durch das zuständige Sportministerium. Die Empfehlungen und Richtlinien erarbeiten die Fachverbände.

Für die Sportarten Laufen und Radfahren im Windschatten wird empfohlen, folgende Abstände einzuhalten: Laufen 10 Meter und Radfahren 20 Meter Abstand. Diagonal versetzt sollen ähnliche Abstände wie jetzt, also ungefähr 2 Meter, eingehalten werden. Für schnelles Gehen wird – je nach Geschwindigkeit – empfohlen, vier bis fünf Meter Abstand zu halten. Hallenbäder, Freibäder und Badeseen werden aktuell bis auf Weiteres nicht geöffnet werden. Dazu gibt es noch zu viele Unklarheiten. Auch beim Hobbyfußball und für Fitnesssportarten bzw. Fitnessstudios gibt es noch keine klare Regelung.Es wird darauf hingewiesen, bei Risikosportarten keine zu gefährlichen Strecken auszuwählen, damit es nicht zu einer unnötigen Belastung des Systems im Falle eines Unfalles kommt.

Für den Spitzensport sollen in der ersten Phase bereits ab 20.4.2020 die SpitzensportlerInnen (ÖOC, ÖPC) und die 12 Bundesligisten der Fußballliga umfasst sein und ihre Tätigkeit wiederaufnehmen können. Für den Profifußball gelten ab 20.4.2020 ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Trainings in kleinen Einheiten werden wieder möglich sein und die Rahmenbedingungen für Fußballspiele ab Mai werden durch verschiedenen Maßnahmen geschaffen.

Laut Sportminister Werner Kogler, wird – wie auch in der Wirtschaft – „alles was es braucht“ getan, um auch dem Sport zu helfen. Hierzu wird ein Hilfsfonds eingerichtet. Es soll wie bei Ein- Personen-Unternehmen eine Erstauszahlung bei Insolvenzdrohung geben. Eine Auflistung, in der Einnahmenminderungen und aufgelaufene Kosten dargestellt werden, soll alle Sportvereine möglichst fair behandeln. Die Abwicklung soll über die Bundessportgesellschaft erfolgen.

Seitens des Landes wird in Folge zusätzlich ein „Härtefallfonds“ aktiviert, um etwaige „Unschärfen“ des Bundes auszugleichen. Ich werde als Sportlandesrat nochmals mit Nachdruck auf eine rasche Umsetzung drängen. Sobald alle Hilfsinstrumente zur Verfügung stehen, werden wir darüber nochmal gesondert informieren. Ebenso darf ich darauf verweisen, dass unser Sport- und Vereinsombudsmann des Landes, Mag. Wolfgang Rebernig, bei allen Fragen und in Folge bei der Antragstellung – wie immer kostenlos – behilflich sein wird.

Es ist natürlich verständlich und offensichtlich, dass SportlerInnen so schnell wie möglich wieder trainieren wollen oder müssen. Die Aufgaben der Generalsekretäre und Sportdirektoren der Fach- und Dachverbände ist es für alle SportlerInnen das Optimum herauszuholen. Die Festlegung erfolgt in Absprache von Bund – Länder – ÖOC – ÖPC und BSO. Es werden Entscheidungen getroffen werden, die womöglich nicht bei allen auf Verständnis stoßen, aber dennoch nachvollziehbar sein müssen.

Die aktuelle wirtschaftliche Situation kann sich auch in finanzieller Hinsicht auf den Sport auswirken. Ich bin davon überzeugt, dass SpielerInnenwechsel in den Transferzeiten und damit verbundene Aufwandsentschädigungszahlungen zurückgehen werden. Dieser Umstand bringt aber auch neue Chancen für unsere heimische Jugend mit sich. Mit dieser Entwicklung verbunden – die sehr identitätsstiftend sein kann – besteht wieder die Möglichkeit mehr und neue ehrenamtliche VereinsfunktionärInnen zu gewinnen. Bereits jetzt steht fest, dass wir den Sport in unseren Gemeinden generell völlig neu orientieren und denken müssen.

In diesem Sinne bedanke ich mich bereits vorab für das Zusammenwirken, die Kooperationsbereitschaft und euer Engagement im Sinne der Gesundheit aller Burgenländerinnen und Burgenländer!

Christian Illedits
Landesrat für Sport und Bewegung

Kontakt
Ombudsmann für Sport- und Vereinswesen
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Rebernig
Telefon: 0664/6124735
E-Mail: vereinsombudsmann@bgld.gv.at

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