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NPO-Unterstützungsfonds: Anträge für Q1&2/2021 ab 8.7. möglich

NPO-Unterstützungsfonds: Anträge für Q1&2/2021 ab 8.7. möglich

Anträge für das 1. Halbjahr 2021 können von 8. Juli bis 15. Oktober 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden.

 

  • Die Anträge sind ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 für die Zeitspanne der Monate Jänner bis Juni 2021 möglich.
  • Die Antragsstellung wird wieder über die bestehende Plattform npo-fonds.at möglich sein. Bestehende Vereinszugänge können dazu weiterhin verwendet werden.
  • Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2019 minus Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2021
  • Neu: Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenaus-falls gefördert werden.
  • Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Millionen Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 500 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100,- Euro besteht.
  • Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 10% der Einnahmen 2019 und ist mit 150.000 Euro je Organisation begrenzt.
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