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NPO-Fonds-Richtlinie

NPO-Fonds-Richtlinie

Jetzt ist sie da, die Richtlinie des NPO Fonds für die Eingabe von Förderungen für das 4. Quartal 2020.

Die Neuerungen zusammengefasst:

  • Die Förderung erfolgt in bewährter Form (Wiedererkennbarkeit für die AntragstellerInnen).
  • Der Struktursicherungsbeitrag bleibt unverändert bei 7 % der Einnahmen von 2019, was de facto einer Verdoppelung entspricht.
  • Sie enthält einen, dem Umsatzersatz entsprechenden "Lockdown-Zuschuss" für gemeinnützige Vereine, die (wegen fehlender Umsatzsteuerdaten) keinen oder nur einen teilweisen Umsatzersatz über FinanzOnline beantragen konnten bzw. können, sowohl für direkt als auch indirekt vom November- und Dezember-Lockdown betroffene Vereine.
  • Die Verlängerung des Fonds bis Ende März ist bereits beschlossen, eine weitere Verlängerung bis Juni wurde in Aussicht gestellt.
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