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Ansuchen Nachwuchsportveranstaltung
Ansuchen betreffend Nachwuchsveranstaltung können ganzjährig ONLINE angesucht werden. Jedoch spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung. Die Behandlung/Zusage erfolgt durch das Präsidium. Über jedes Ansuchen entscheidet das Präsidium.
Alle Ansuchen für einen Bundesvereinszuschuss müssen einen Grund/Bedarf des Bundesvereinszuschusses enthalten.
Der Rechnungsnachweis muss auch dem Ansuchen entsprechen. z.B.: Bei Ansuchen um „Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre“, muss auch der Rechnungsnachweis über Trainer oder Funktionäre erfolgen. Jeder Verein kann beim ASKÖ-Präsidium für den ASKÖ Nachwuchssportveranstaltungszuschuss 1x im Jahr ansuchen. Rechnungen im Original mit dazugehörigem Zahlfluss in Kopie müssen bis spätestens 15.10.2023 im ASKÖ Sekretariat eingelangt sein.
Folgende Bereiche werden durch den Bundes-Vereinszuschuss gefördert: Inhalt des Bereichs:
- Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
- Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
ASKÖ Nachwuchs Sport/Veranstaltung für Kinder und Jugendliche kann sein:
* Turnier mit mindestens drei Vereinen
* Trainingslager (mind. 3 aufeinanderfolgende Tage,…)
* Feriencamp (mit sportlichem Inhalt)
* Nachwuchstraining mit FSA Qualitätssiegel
* Trainingsstart nach Lockdown
Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind.
Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/
Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2023 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang)
Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.
WICHTIGE INFOS ABRECHNUNG NACHWUCHSSPORTVERANSTALTUNGSZUSCHUSS