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Ansuchen Nachwuchsportveranstaltung

Ansuchen betreffend Nachwuchsveranstaltung können ganzjährig ONLINE angesucht werden. Jedoch spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung. Die Behandlung/Zusage erfolgt durch das Präsidium. Über jedes Ansuchen entscheidet das Präsidium.

Alle Ansuchen für einen Bundesvereinszuschuss müssen einen Grund/Bedarf des Bundesvereinszuschusses enthalten.
Der Rechnungsnachweis muss auch dem Ansuchen entsprechen. z.B.: Bei Ansuchen um „Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre“, muss auch der Rechnungsnachweis über Trainer oder Funktionäre erfolgen.  Jeder Verein kann beim ASKÖ-Präsidium für den ASKÖ Nachwuchssportveranstaltungszuschuss 1x im Jahr ansuchen. Rechnungen im Original mit dazugehörigem Zahlfluss in Kopie müssen bis spätestens 15.10.2023 im ASKÖ Sekretariat eingelangt sein.

Folgende Bereiche werden durch den  Bundes-Vereinszuschuss gefördert:  Inhalt des Bereichs:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
  4. Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
  5. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
  6. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

    ASKÖ Nachwuchs Sport/Veranstaltung für Kinder und Jugendliche kann sein:
    * Turnier mit mindestens drei Vereinen
    * Trainingslager (mind. 3 aufeinanderfolgende Tage,…)
    * Feriencamp (mit sportlichem Inhalt)
    * Nachwuchstraining mit FSA Qualitätssiegel
    * Trainingsstart nach Lockdown

Für den Erhalt des ASKÖ Bundesvereinszuschusses beachten Sie bitte die Richtlinien, welche auf der Homepage der ASKÖ Burgenland  unter https://www.askoe-burgenland.at/de/vereine/bundesvereinszuschuss abrufbar sind.

Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100 eingesetzt werden (siehe https://www.austrian-sports.at/downloads/

Belege über die verwendeten Bundesvereinszuschuss-Förderungsmittel sind dem Landesverband bis spätestens 15.10.2023 zu übermitteln und verbleiben bei der ASKÖ-Burgenland. Ebenso muss auf Verlangen des Landesverbandes ein Sachbericht erstellt werden. (genaue Ausführung: Beschreibung, Umfang)

Bereits geleistete Zuschüsse, die dem Förderzweck bzw. den „Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen §§ 6–15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017)“ nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.

WICHTIGE INFOS ABRECHNUNG  NACHWUCHSSPORTVERANSTALTUNGSZUSCHUSS

persönlichen Daten Geben sie hier bitte ihren Vereinsnamen bwz. ihre Organisation ein


geben sie hier bitte ihre Telefonnummer inkl. Vorwahl ein
geben sie hier bitte ihre Emailadresse ein
Nachwuchsveranstaltung Bitte um Bekanntgabe ob Meisterschaft, Training oder Wettkampf

Zb.: Halle, Tennisplatz, Fußballplatz,...
In welcher Zeit findet das Angebot statt
Bitte lade hier dein Zertikifat von Safe Sport hoch (erlaubte Formate jpg, jpeg, docx, pdf, png) hoch
Förderbereich für Nachwuchssportveranstaltung

Für folgenden Grund/Bedarf kann der Nachwuchssportveranstaltungszuschuss verwendet werden

 Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre Durchführung von Trainingsmaßnahmen Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebes und/oder Bereiststellung der dafür notwendigen Infrastruktur Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

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