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ASKÖ Energiekostenzuschuss

RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR ASKÖ-ENERGIE-ZUSCHUSS

Gefördert werden
• belegbare Energiepreiserhöhungen in der Zeit von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023.
  Jahresabrechung aus dem Jahr 2024
• in den Bereichen Strom, Heizung, Wasser wegen Energiepreiserhöhung;
 
Ablauf
• Verein sendet ausgefüllten Förderantrag (siehe Seite 2) und belegbare Unterlagen an den LV/ZV bis 01.06.2024
• Im Falle einer Notwendigkeit erfolgen Rückfragen durch den LV/ZV.
• Die Förderung erfolgt durch Beschluss des LV/ZV, solange finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind
• Auf eine Förderung/Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch
  Anzahl der Fördermaßnahmen, Betragsobergrenze pro Verein:
• Pro Verein steht für das Jahr 2023 ein maximaler Zuschussbetrag von EURO 5.000,-zur Verfügung.

Abrechnung
• Da es sich um Bundes-Sportförderungsmittel handelt, muss eine Abrechnung belegsmäßig den Kriterien des                       Bundesvereinszuschusses entsprechen.
• Bei einer Teilförderung müssen die eingereichten Belege teilentwertet werden.

Hier der Link für das Ansuchen in der MVZ