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Bundes-Vereinszuschuss  

Hiermit teilen wir Euch folgende Informationen betreffend des Bundes-Vereinszuschuss 2022 mit:

Ansuchen um ASKÖ Digitalisierungszuschuss 2022

Das schriftliche ONLINE Ansuchen muss bis spätestens 15.11.2022 im Sekretariat eingelangt sein. Zu spät eingelangte Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden. Über jedes Ansuchen entscheidet das Präsidium.

Richtlinien
Gefördert werden anfallende Kosten für die Installierung, Internet, Befestigung, Bauarbeiten…... die für die Digitalisierung benötigt werden. Die Förderhöhe beträgt einmalig bis zu € 500,--

Presse/Bericht:  
Eine Presseaussendung inkl. hochauflösender digitaler Bilder (per e-mail) sofort nach der Aktivität an den ASKÖ-LV und an die Medien schicken. Liste aller Medienvertreter erhalten sie im ASKÖ Landessekretariat 02682 666 54 

Da die eingelangten Rechnungen und Zahlungsbelege sehr streng kontrolliert werden, ersuchen wir euch, die Richtlinien genau einzuhalten.
Eine abrechnungsfähige Rechnung in Original mit dazugehörigem Zahlfluss sowie den Kontoauszug in Kopie ist bis spätestens 30. November 2022 an uns zu senden!!!!

Abrechnungsrichtlinien siehe unter:
https://www.austrian-sports.at/downloads/

Nur bei schriftlicher Zusage des ASKÖ Digitalisierungszuschusses (nach Genehmigung durch das Präsidium) und bei Erfüllung aller oben angeführten Punkte kommt es zur Überweisung des ASKÖ Zuschusses an den Verein, vorausgesetzt der Jahresmitgliedsbeitrag (inkl. Rückstände) wurde bereits bezahlt.

 

 

Ich suche für den Digitalisierungszuschuss an

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